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Der Begriff

Häusliche Gewalt

umfasst die Formen der
physischen, sexuellen, psychischen, sozialen und emotionalen Gewalt,
die zwischen erwachsenen Menschen stattfindet, die in nahen Beziehungen zueinander stehen oder gestanden haben.

Die Polizeibehörde und die Justiz haben sich auf folgende gemeinsame Definition geeinigt:
Häusliche Gewalt bezeichnet (unabhängig vom Tatort/auch ohne gemeinsamen Wohnsitz (Gewalt-) Straftaten zwischen Personen

    - in einer partnerschaftlichen Beziehung,

    - die derzeit besteht,

    - die sich in Auflösung befindet oder

    - die aufgelöst ist

oder die

    - in einem Angehörigenverhältnis zueinander stehen, soweit es sich nicht um Straftaten zum       Nachteil von Kindern handelt.

In Zweifelsfällen ist bei der Bewertung des Einzelfalles „häusliche Gewalt“ anzunehmen

 

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