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Stalking

Stalking ist eine Form der Gewaltausübung und eine Straftat Es schränkt die Lebensqualität der Betroffenen ein und führt in Extremfällen zu Todesängsten. Betroffene erleben über einen langen Zeitraum, wie ihre alltäglichen Freiheiten immer weiter eingeschränkt werden und sie ihren Alltag danach ausrichten, Kontakt zu der stalkenden Person zu vermeiden. Folgewirkung von Stalking können starke psychische Belastungssymptome wie Angst, Unruhe, Schlaflosigkeit, Depressionen und schlimmstenfalls Traumatisierung mit langen Folgewirkungen sein.

Über 80 % der Betroffenen sind weiblich nahezu ein Viertel der Frauen in Deutschland haben seit ihrem 15. Lebensjahr mindestens eine Form von Stalking erlebt.

 Kennzeichnend für den Stalker*in ist, dass sie die Betroffenen auf sich aufmerksam machen und ihren Alltag dominieren wollen. Letztendlich geht es um Macht  und Kontrolle

Stalking Handlungen können u.a. sein:

  • Wiederholte Telefonanrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit

  • Nachrichten auf dem Anrufbeantworter bzw. Mailbox

  • Häufige Präsenz z.B. vor der Wohnung, Arbeitsstätte oder in sozialen Netzwerken, Verfolgen auf alltäglichen Wegen, zur Arbeit, Sport, Freizeitaktivitäten etc.

  • Massenhaftes zusenden von Briefen, Nachrichten

  • Unerwünschtes Übersenden von Geschenken

  • Warenbestellungen auf den Namen der Betroffenen, Vertragsabschlüsse z.B. bei Telefongesellschaften oder Zeitschriften

  • Drohungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen

  • Belästigung und Nötigung

  • Cyberstalking, permanentes kontaktieren auf sozialen Netzwerken z.B. Whatsapp, Facebook etc.

  • Verleumdungen im Internet, an der Arbeitsstelle im sozialen Umfeld

  • Veröffentlichung privater Informationen

  • Identitätsdiebstahl

Cyberstalking hat mit der Verbreitung und Selbstverständlichkeit von digitalen Medien stark zugenommen, so auch das Stalking mittels s.g. Spionageapps (Spy-Apps).

Damit lassen sich Gesprächsverläufe, Bilder, Standorte und vieles mehr von einem Smartphone an eine Person weiterleiten, die die App heimlich installiert hat. Viele dieser Apps sind nicht als solche zu erkennen.

Was tun?

  • Es ist sinnvoll , mit Freund*innen, Verwandten, Nachbar*innen usw. über die Situation zu sprechen. So können Sie Unterstützung bekommen und zu gleich vermeiden, dass der Täter Auskunft erhält. Oftmals sind auch Bezugspersonen betroffen von Stalking

  • Nehmen Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle in ihrer Nähe auf, dort erhalten Sie Informationen über ihre Rechte. Die Berater*innen helfen Ihnen, Ihre Sicherheitslage einzuschätzen und die nächsten Handlungsschritte zu planen

  • Verdeutlichen Sie der stalkenden Person einmalig, unmittelbar und unmissverständlich, dass kein Kontakt ( weder persönlich, schriftlich oder telefonisch) gewünscht ist, am besten schriftlich möglichst per Einschreiben

  • Dokumentieren Sie alle Stalking Handlungen mit Datum und Uhrzeit. Das kann für juristische Schritte wichtig sein

  • Beweissicherung

 

Grundsätzlich besteht für die Betroffenen die Möglichkeit, sich sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich gegen Stalking zur Wehr zu setzen.

Seit 2007 gibt es einen Straftatbestand, der Nachstellung bzw. Stalking, in § 238 StGB                                          Nachstellung“. Stalking kann mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

Im Jahr 2017 gab es eine Neuregelung des Stalking- Paragraphen. Strafbar ist Stalking nun auch dann, wenn die Handlungen dazu geeignet sind, die Lebensgestaltung der Betroffenen schwerwiegend zu beeinträchtigen.

Viele Stalking Handlungen fallen auch unter andere Straftatbestände und können unter Umständen gesondert angezeigt werden, wie z. B. Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung.

Damit ein Strafverfahren in Gang gebracht werden kann, muss bei vielen Delikten innerhalb von 3 Monaten nach der Tat ein Strafantrag gestellt werden.

Nach §1Gewaltschutzgesetz  ( GewSchG ) können Betroffene Schutzanordnungen vor dem Familiengericht beantragen, die Stalker*innen weiteres Nachstellen oder Belästigungen verbieten sollen.

Unterstützung und weitere Informationen erhalten Sie über die Polizei und die Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt.

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