Seit 2007 gibt es gegen Stalking einen eigenen Strafbestand. Mit dem §238 StGB „Nachstellungen“ sowie weiteren Regelungen in der Strafprozessordnung sollen Stalking–Opfer strafrechtlich besser geschützt werden.
Aktuell gibt es einen neuen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Schutzes bei Nachstellungen, eine wichtige Initiative des Bundesministeriums der Justiz, zum Opferschutz!