
Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Die Stiftung Opferhilfe Niedersachen ist im Allgemeinen für Opfer von Straftaten und deren Angehörige zuständig, unabhängig davon, ob sie eine Anzeige erstatten
Angebot:
- Aufklärung über den Ablauf eines Strafverfahrens und Verfolgung von dem Sachstand des Verfahrens.
- Aufklärung über die Möglichkeiten im Strafverfahren.
- Weitervermittlung an andere Beratungsstellen und Hilfemöglichkeiten.
- Unterstützen beim Ausfüllen von Anträgen des SGB XIV (Opferentschädigungsgesetz) und des Fonds sexueller Missbrauch.
- Begleitung zu Gerichts-, Behörden- und Anwaltsterminen und Besichtigung eines Gerichtsaals vor einer Verhandlung. (Zudem gibt es bei bestimmten Fällen auch die Möglichkeit einer Psychosozialen Prozessbegleitung.)
- Beantragung finanzieller Hilfe, für bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit der Tat

Kontakt:
Anne Skaza
04141/4030430
anne.skaza@justiz.niedersachsen.de